Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte
Studentische Hilfskräfte (SHK) und Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) fallen nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Die Arbeitsbedingungen werden in Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vorgegeben. Die Umsetzung dieser Richtlinien obliegt den Bundesländern, in denen die Hochschulen ihren Sitz haben. Teilweise wurde die Umsetzung auch den einzelnen Hochschulen überlassen.
Einzig für das Land Berlin wurde ein Tarifvertrag für diese Beschäftigten ausgehandelt. Der „Tarifvertrag für studentische Beschäftigte“ wurde im Jahr 2003 neu verhandelt und abgeschlossen.
TdL-Richtlinien
Tarifvertrag Berlin
Beispiel: Sachsen
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Sachsen_SHK_WHK_2013ff.pdf 455 KB
GEW-Ratgeber
Aktuelle Fassung auf der Webseite der GEW.